Unser Service für SIE!

gwk uelzen mieterservice

Mit den vielseitigen Serviceleistungen der gwk Uelzen steht für jedes Anliegen rund ums Mieten und Wohnen im Landkreis Uelzen eine passende Lösung für Sie bereit. Viele Dokumente haben wir für Sie in unserem Downloadcenter Service [109]  bereitgestellt. Sollten Sie für Ihr Anliegen nicht das richtige Formular finden, wenden Sie sich gerne an unser Team im Mietercenter!

Kündigungen

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Für die Kündigungsfrist gilt immer die Regelung im Mietvertrag.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnraummietverträge ist für den Mieter im BGB § 573c mit 3 Monate zum Monatsende geregelt.

Eine Kündigung muss immer schriftlich im Original (nicht per E-Mail) erfolgen und von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben sein. Das Dokument muss der gwk Uelzen spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats zugegangen sein; die Kündigung wird dann rechtswirksam zum Ablauf des übernächsten Monats. Entscheidend für den Beginn der Frist ist das Datum unseres Posteingangsstempels. Wird der dritte Werktag überschritten, verschiebt sich das Ende der Kündigungsfrist einen Monat weiter.

Nach Kündigungseingang erhalten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Bitte vereinbaren Sie kurzfristig einen Vorabnahmetermin, damit in einem persönlichen Gespräch in der Wohnung geklärt werden kann, welche Schönheitsreparaturen und evtl. andere Arbeiten Sie bis zur Wohnungsabnahme erledigen sollten.

Schadensmeldung / Reparaturannahme

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Der Wasserhahn tropft? Das Fenster klemmt?  Kein Problem, das können wir schnell reparieren! Melden Sie hier ganz einfach Ihre Reparatur und wir kommen spätestens am nächsten Arbeitstag auf Sie zu, um weitere Schritte und einen Termin mit Ihnen abzustimmen.

Kontakt zur gwk Uelzen

Adresse und Öffnungszeiten

Verwaltung gwk
Veerßer Straße 66
29525 Uelzen
Tel.: 0581-9044-0

Mietercenter gwk
Veerßer Straße 64
29525 Uelzen
Tel.: 0581 - 9044-50
Fax: 0581 - 171 57

Öffnungszeiten Mietercenter
Vormittags: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
Nachmittags: Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr (zusätzlich Termine nach Vereinbarung)
Mittwoch geschlossen

Zum Kontaktformular

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Geben Sie uns personenbezogene Daten bekannt, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten Ihrerseits auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die von Ihnen in diesem Kontaktformular angegebenen Daten erreichen uns automatisiert in Form einer E-Mail und werden darüber hinaus inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Weitere Datenschutzinformationen

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Wohngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Antragsverfahren

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Was ist Wohngeld?

Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für eine Mietwohnung (oder selbstgenutztes Eigentum). Es unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen oberhalb der Grundsicherung und dient der Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.

 

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen. Das gilt insbesondere für Rentner*innen mit niedriger Rente, erwerbstätige Familien (auch Alleinerziehende und Paare) mit niedrigem Einkommen, Arbeitnehmer*innen im Niedriglohnbereich, Studierende (sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach BaföG -Anspruch hat) und Pflegeheimbewohner*innen.

Wohngeld ist nachrangig zu anderen Sozialleistungen, welche bereits Kosten für die Unterkunft enthalten. Das bedeutet, das Leistungsbezieher von Bürgergeld, Grundsicherung (im Alter oder bei Erwerbsminderung) oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilferecht sowie Bezieher von anderen Transferleistungen, bei deren Berechnung bereits die Kosten für die Unterkunft berücksichtigt sind, keinen Anspruch auf Wohngeld haben.

Anspruch und Höhe des Wohngeldes hängen von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete ab.

Hier können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben: Der Wohngeldrechner im Internet gibt ganz einfach eine erste Orientierung: www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner . Wichtig: Verbindlich berechnen kann Ihren Wohngeldanspruch die für sie zuständige Wohngeldbehörde.

 

Wie und wo kann Wohngeld beantragt werden?

Wie bei jeder Unterstützungsleistung des Staates ist auch beim Wohngeld ein Antrag bei der zuständigen örtlichen Behörde erforderlich. Das ist die Wohngeldstelle ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Jedoch kann der Bewilligungszeitraum verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass sich innerhalb des Bewilligungszeitraums die Anspruchsvoraussetzungen ändern. Gebühren für die Antragstellung fallen nicht an. Die Leistung wird frühestens ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist, gezahlt. Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt im Wesentlichen von der Vollständigkeit der Angaben im Antrag und der vollständigen Vorlage aller für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise, ab. Erforderliche Unterlagen sind insbesondere der Antrag selbst, ein Nachweis über die Wohnkosten; Einkommensnachweise wie z.B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid. Je nach Lebenssituation kommen eventuell noch weitere Nachweise hinzu. Gut zu wissen: Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: Der Anspruch wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft, d.h., bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren!

Für weitere Informationen oder Hilfe bei der Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Unsere Mitarbeiterin im Sozialdienst, Frau Schulz (Tel. 0581 – 90 44 17), hilft Ihnen gerne weiter.

 

Mehr Wohngeld zum 01. Januar 2025!

Als Entlastung für Menschen mit geringerem Einkommen ist 2023 die Wohngeldreform auf den Weg gebracht worden. Sie hat dazu geführt, dass die Zahl derjenigen Haushalte um 80% gestiegen ist, die wohngeldberechtigt sind. Im August 2024 wurde durch das Bundeskabinett die zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach §43 des Wohngeldgesetzes beschlossen. Damit die gute Nachricht: Ab Januar 2025 wird das Wohngeld noch einmal um durchschnittlich 15% erhöht.

Ein Antrag lohnt sich! Eine Studie hat ergeben, dass Millionen Mensch in Deutschland die staatliche Unterstützung nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie ihnen zusteht. Gerade für Familien ist die Wahrscheinlichkeit selbst in der Mittelschicht hoch. Menschen im Ruhestand, die nur über eine geringe Rente verfügen, erwerbstätige Familien mit geringem Einkommen, Studierende und ebenso Pflegeheimbewohner haben meist gute Chancen.

Mieterstrom: FAQ`s

Photovoltaikanlagen, Strom vom eigenen Dach und der Weg zur Klimaneutralität

Immer häufiger sind sie mittlerweile zu sehen: Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern. Auch bei uns gewinnt das Thema an Bedeutung. Doch warum braucht man diese Anlagen eigentlich und wie kann man als Privatperson von ihnen profitieren? Dazu müssen wir etwas weiter ausholen:

Das Thema Klimaneutralität hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Um den globalen Temperaturanstieg einzudämmen, hat Deutschland sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Das bedeutet, dass das menschliche Handeln keinen Einfluss mehr auf das Klima hat, oder anders gesagt: die umweltschädlichen Treibhausgase müssen auf Null reduziert oder vollständig ausgeglichen werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen in vielen Sektoren neue Wege zur Energiebeschaffung gefunden werden. Insbesondere die Immobilienbranche, einer der Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen und hohem Energieverbrauch, ist betroffen. Ein Lösungsansatz ist hier der verstärkte Einsatz von Erneuerbaren Energien als wichtiger Beitrag zum Umweltschutz.

Der Begriff Erneuerbare Energien beschreibt Energiequellen, die sich verhältnismäßig schnell erneuern oder praktisch unerschöpflich zur Verfügung stehen. Zu diesen Quellen zählen unter anderem die Windenergie, Wasserkraft und auch die Sonnenenergie.

Im Sinne unserer Nachhaltigkeitsstrategie sind wir als GWK Uelzen zu dem Entschluss gekommen, aktiv dazu beizutragen, den ökologischen Fußabdruck unserer Immobilien zu verbessern. Das gelingt uns durch die Nutzung der Sonnenenergie, genauer gesagt, die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern unserer Gebäude. Diese Anlagen können durch die Verwertung der Sonneneinstrahlung Strom produzieren, der die einzelnen Wohnungen sowie die allgemeinen Bereiche der Wohnhäuser, wie z. B. das Treppenhaus, versorgen kann. Und das mit 100% ökologischem, lokal erzeugtem und sauberem Strom.

Um dieses Vorhaben zu realisieren, haben wir uns mit EINHUNDERT Energie einen starken Partner gesucht, der alle wichtigen Prozessschritte übernimmt. Dazu gehören Bau und Installation der Anlagen, aber auch die Wartung sowie die Vermarktung des Stroms. Dieser Rundum-Service leistet einen großen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele und bietet auch für Sie als Mieter:innen eine tolle Chance, sich daran zu beteiligen und gleichzeitig von günstigem Sonnenstrom zu profitieren.

Mittlerweile sind auf der [Adresse], [Adresse] und [Adresse] die ersten Photovoltaikanlagen installiert. Die Bewohner:innen in den betreffenden Gebäuden können das günstige Stromangebot nutzen, indem sie zu EINHUNDERT als Stromanbieter wechseln. Eine Verpflichtung besteht hier natürlich nicht. Ein besonderer Anreiz zusätzlich zum Umweltaspekt ist ein garantiert niedriger Strompreis: Der Stromtarif liegt gesetzlich vorgeschrieben stets mindestens 10% unter dem Angebot des örtlichen Grundversorgers.

 

EINHUNDERT Energie GmbH

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