Änderungen im Telekommunikationsgesetz ab dem 01.07.2024
Abrechnungsänderung Mit einer Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG) hat der Bund dafür gesorgt, dass auch eine Änderung in der Abrechnung Ihrer Nutzung des Kabelfernsehens in Ihrer Wohnung erforderlich wird.
Bisher wurden die Kosten für den TV-Empfang über die Nebenkosten abgerechnet. Ab Juli 2024 sieht der Gesetzgeber nunmehr vor, dass die Umlage der Kosten eben nicht mehr über die Betriebskosten erfolgen kann. Es ist daher zwingend notwendig, einen eigenen Nutzungsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter abzuschließen, sofern der Endnutzer der Wohnung weiterhin Kabelfernsehen und schnelles Internet über das Kabel erhalten möchte.
Was bedeutet das für Sie? Um das Kabelfernsehen von Ihrem jetzigen Anbieter Vodafone in gewohnter Weise weiterhin nutzen zu können, müssen Sie einen eigenen Versorgungsvertrag mit diesem abschließen. Die gwk Uelzen hat dazu eine Versorgungsvereinbarung mit Vodafone getroffen, die es unseren Mietern ermöglicht, weiterhin Kabelfernsehen zu vergünstigten Konditionen und schnelles Internet in bisheriger Weise über Vodafone zu empfangen. Als Mieter der gwk Uelzen können Sie bereits jetzt dort die Verträge nach Eingabe Ihrer Anschrift im Vodafone Shop Uelzen, Gudestraße 4, Tel. 0581 -971 23 70 , vereinbaren. Die Einzelnutzungsverträge gelten auch erst ab dem vereinbarten Startdatum.
Selbstverständlich können Sie auch einen anderen Anbieter wählen - Sie haben hier freie Wahl!
Gern informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unseren Mitarbeiter*innen oder besuchen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten im Mietercenter.
Diese Informationen finden Sie auch auf der folgenden Internetseite: https://www.vodafone.de/immobilienwirtschaft/bewohnerplus/kabelanschluss/index.html Noch ein Hinweis in eigener Sache: Die gwk Uelzen hat mit Lünecom einen Vertrag geschlossen. Voraussichtlich ab 2025 stehen Ihnen dann auch alle damit verbundenen Möglichkeiten zur Verfügung!