FAQ - Fragen & Antworten "Rund um das Wohnen"

Antworten auf häufig gestellte Mieter-Fragen

  • Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um eine Wohnung bei der gwk Uelzen zu mieten?
    Grundsätzlich nicht, es sei denn, Sie interessieren sich für eine öffentlich geförderte Wohnung. Hier beraten Sie unsere Mitarbeiter in einem konkreten Fall sehr gern.
  • Wie bekomme ich eine Mietbescheinigung?
    Eine Mietbescheinigung erhalten Sie bei uns im Mietercenter. Rufen Sie uns rechtzeitig vorher an, dann können Sie die Bescheinigung ohne Wartezeit einfach im Mietercenter abholen.
  • Muss ich bei der gwk Uelzen eine Kaution hinterlegen?
    Ja, in all unseren Mietverträgen wird eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten vereinbart. Diese Kaution wird für Sie unkompliziert auf einem Kautionskonto angelegt.
  • Ich habe einen Schaden in der von mir gemieteten Wohnung zu melden. An wen kann ich mich wenden?
    Hier stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen im Mietercenter unter der Telefonnummer 0581/90 44 50 gern hilfreich zur Verfügung.
  • Ich habe einen Notfall außerhalb der Öffnungszeiten. Was kann ich tun? Der gwk-Notdienst erfolgt von Montag bis Freitag in der Zeit von 17:00 bis 21:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag und an Feiertagen in der Zeit von 08:00 bis 21:00 Uhr.
    Bei Notfällen im Bereich der Haustechnik, der Heizungs- und Sanitäranlagen wenden Sie sich bitte an die Firma Meyer Haustechnik unter der Notrufnummer: Tel. 0581 - 2969. Bei Störungen an den elektrischen Anlagen wenden Sie sich bitte an die Firma Elektro Schachtschneider unter der Notrufnummer: Tel. 0581 - 73849. Bei Verlust des Wohnungsschlüssels kann Ihnen die Firma Christian Mocek, erreichbar unter der Schlüsselnotdienst - Nummer 0171 - 785 788 6, behilflich sein. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Verlust des Schlüssels und daraus resultierender Wohnungsöffnung die gwk keine Kosten übernimmt.
  • Gehört die Treppenhaus- und Kellerflurreinigung zu meinen mietvertraglichen Aufgaben? Unter Umständen: Ja! In den meisten unserer Objekte sind die Mieter unter Beachtung und Einhaltung eines von uns jährlich neu zur Verfügung gestellten Jahresreinigungsplan im Wechsel mietvertraglich verpflichtet, die Reinigung der Treppenhäuser und Kellerflure, ggfs. auch Dachböden und weitere Gemeinschaftsräume selbst durchzuführen. Um Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden, bitten wir alle Mieter*innen um die regelmäßige Durchführung der Reinigungsarbeiten.
  • Gehört der Winterdienst (Schneeschieben, bei Glätte abstreuen) zu meinen Mieterpflichten? Auch hier gilt: Ja! Die Mieter sind selbstverantwortlich zuständig für das Schneeschieben der Zuwegung von der Straße bis zur Hauseingangstür sowie das entsprechende Abstreuen dieser Fläche. Für das Schneerräumen der Bürgersteige entlang der angrenzenden Straßen haben wir externe Dienstleister beauftragt. In Einzelfällen kann es sein, dass dies durch einen externen Dienstleister übernommen wird. Hierfür zahlen dann die Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ihren Anteil.
  • Ich habe Schimmel in meiner Wohnung entdeckt – was muss ich nun tun? Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserem Mietercenter auf. Vorab können Sie das Formular „Schimmelmeldung“ ausfüllen (siehe „Downnloads und Vordrucke“) und zusammen mit Bildern von den betroffenen Stellen an uns senden. Schauen Sie sich hierzu zusätzlich auch unsere Tipps zum richtigen Heizen und Lüften an Tipps rund ums Wohnen [80] und Überprüfen Sie somit Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten.
  • Mein Partner/meine Partnerin ist bei mir eingezogen. Damit er/sie sich anmelden kann, benötigen wir eine Wohnungsgeberbestätigung. Wenn Sie allein Mieter/Mieterin der Wohnung sind, haben Sie bereits bei Einzug von uns eine entsprechende Bescheinigung erhalten. Daher erhalten Sie von uns keine weitere Wohnungsgeberbestätigung. Diese müssen Sie selbst Ihrem dazu gezogenen Partner/ihrer dazu gezogenen Partnerin ausstellen.
  • Mein Partner/meine Partnerin, ein Angehöriger ist aus der Wohnung ausgezogen. Muss ich die Änderung der Personenzahl der gwk mitteilen? Ja! Bitte informieren Sie uns stets über Ein- und Auszug anderer Personen, denn ggfs. hat dies Änderungen in den Betriebskosten zur Folge. Auch die Geburt Ihres Kindes oder Ihre Namensänderung bei Eheschließung teilen Sie uns bitte mit.
  • Mein Elternteil/der Mieter, der Vertragsinhaber ist verstorben - was muss ich als Erbe nun tun? Nach Kenntnis des Todes sollten Sie uns als Vermieter unbedingt zeitnah unter Vorlage einer Sterbeurkunde informieren. Bei Ableben des Mieters ist der Mietvertrag durch den Erben oder einen über den Tod hinaus Berechtigten regulär schriftlich zu kündigen. Bitte weisen Sie Ihre Berechtigung durch Vorlage des Testaments, eines Erbscheins oder einer entsprechenden Vollmacht nach. Möchten Sie als Haushaltsangehöriger in den Mietvertrag einsteigen, müssen Sie uns dies schriftlich erklären. Gibt es noch einen weiteren Vertragspartner, so wird dieser ggfs. zum alleinigen Vertragspartner.
  • Was tun bei Schlüsselverlust? Hat die gwk einen Schlüssel zu meiner Wohnung? Nein, bei uns ist kein weiterer Schlüssel zu Ihrer Wohnung hinterlegt. Bei Schlüsselverlust nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir stellen Ihnen eine Bescheinigung aus, die Sie berechtigt, bei der Firma Christian Mocek, Esterholzer Straße 36, 29525 Uelzen, einen Schlüssel nachmachen zu lassen. Bei Schlüsselverlust tragen Sie hierfür selbst die Kosten.
  • Sie möchten Ihren Sperrmüll entsorgen? Die Abfallwirtschaftsbetriebe awb Uelzen bietet einen problemlosen Service zur Beseitigung von Haushaltsabfällen. Einmal im Jahr können Sie bis zu 5m³ pro Haushalt gebührenfrei abholen lassen. Jeder weitere Kubikmeter wird von der awb berechnet. Die Abfuhr kann online über die Website www.awb.uelzen.de/sperrmullauftrag-online/ oder mittels der Bestell-Postkarte von der Rückseite des aktuellen Abfuhr- und Gebührenplaners beauftragt werden. Die Abholung findet aktuell etwa acht bis neun Wochen später statt. Alternativ können Sie den Sperrmüll auch montags bis freitags an den Standorten der awb in Oldenstadt und in Borg anliefern, sie ersparen sich dadurch die Wartezeit. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des awb Uelzens (www.awb.uelzen.de).  Ein Lagern in den gemeinschaftlichen Fluren, Kellern, Dachböden oder sogar das frühzeitige Herausstellen auf unseren Grundstücken ist leider nicht möglich.
  • Klingel-/Briefkastenschilder – Meldung an uns bei Änderungsbedarf – Möchten Sie die Beschriftung an Ihrem Klingel- und/oder Briefkastenschild geändert wissen (beispielweise wegen Auszug oder Einzug einer weiteren Person), teilen Sie uns dies bitte im Mietercenter mit. Wir werden Ihnen zeitnah ein auf Ihre Wünsche hin geändertes Schild anbringen.
  • Mein Mitbewohner zieht aus- können meine Nebenkosten nach unten korrigiert werden? Nein, dies ist leider nicht möglich. Die Neuberechnung erfolgt lediglich auf Grundlage der Abrechnung und nicht nach individueller Situation.
  • Werbung - Nein danke! Sie legen keinen Wert auf kostenlose Zeitungen und Broschüren sowie Werbung jeder Art in Ihrem Briefkasten? Dann lassen Sie uns dies wissen und wir bringen Ihnen einen entsprechenden Aufkleber an Ihrem Briefkasten an. Bitte sehen Sie davon ab, hier selbst tätig zu werden. Die gwk verwendet einheitliche Etiketten.
  • Abbrennen von Feuerwerk und Entsorgung der Reste desselbigen- Zu Silvester ist das Zünden und Abbrennen von Feuerwerk in unseren Wohnanlagen grundsätzlich gestattet. Bitte entsorgen Sie die Reste Ihres Feuerwerks selbständig und eigenverantwortlich. Hinweis: Ausgebrannte und abgekühlte Feuerwerkskörper gehören in die Restmülltonne!