Mehr Wohngeld zum 01. Januar 2025
Mehr Wohngeld zum 01. Januar 2025!
Als Entlastung für Menschen mit geringerem Einkommen ist 2023 die Wohngeldreform auf den Weg gebracht worden. Sie hat dazu geführt, dass die Zahl derjenigen Haushalte um 80% gestiegen ist, die wohngeldberechtigt sind. Im August 2024 wurde durch das Bundeskabinett die zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach §43 des Wohngeldgesetzes beschlossen. Damit die gute Nachricht: Ab Januar 2025 wird das Wohngeld noch einmal um durchschnittlich 15% erhöht. Ein Antrag lohnt sich! Eine Studie hat ergeben, dass Millionen Mensch in Deutschland die staatliche Unterstützung nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie ihnen zusteht. Gerade für Familien ist die Wahrscheinlichkeit selbst in der Mittelschicht hoch. Menschen im Ruhestand, die nur über eine geringe Rente verfügen, erwerbstätige Familien mit geringem Einkommen, Studierende und ebenso Pflegeheimbewohner haben meist gute Chancen. Zuständig ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt.
Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie hier: